Anmeldung und Terminvergabe: Susanne Meisel
Menschen, die beim Ausfüllen folgender Anträge fachkundige Unterstützung benötigen:
Grundsätzlich kann jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige einen Leistungsantrag nach dem SGB II stellen. Hartz-IV-Leistungen (Arbeitslosengeld II) sollten schnellstmöglich und unverzüglich bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit bei dem zuständigen Jobcenter beantragt werden, da sie nur ab Beginn dem 1. des Monats gewährt werden, in dem sie beantragt wurden.
Hilfebedürftige erhalten hier fachkundige Unterstützung beim Ausfüllen dieser Anträge.
Dabei werden folgende Fragen geklärt:
Diese Leistung kann kostenlos in Anspruch genommen werden.
Vollständig und fachkundig ausgefüllte Antragsunterlagen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Susanne Meisel
Finanziert durch die GABIS GmbH